Die finnische Regierung führt Einreisebeschränkungen zwischen u.a. Deutschland und Finnland ab Montag, den 24. August wieder ein

Für Reisen zwischen Finnland und Island, Griechenland, Malta, Deutschland, Norwegen und Dänemark werden wieder Binnengrenzkontrollen eingeführt. Für Reisen aus Irland, Zypern und San Marino nach Finnland gelten wieder Einreisebeschränkungen. Die neuen Beschlüsse gelten ab Montag, den 24. August.

Die finnische Regierung hat am 18. August 2020 anhand ihrer Bewertung der epidemiologischen Situation beschlossen, wieder Beschränkungen des Binnen- und Außengrenzverkehrs einzuführen.

Für Reisen zwischen Finnland und Island, Griechenland, Malta, Deutschland, Norwegen und Dänemark werden wieder Binnengrenzkontrollen eingeführt.

Für Reisen aus Irland, Zypern und San Marino nach Finnland gelten wieder Einreisebeschränkungen. Dies gilt auch für japanische Bürger, die aus Japan einreisen.

Die neuen Beschlüsse gelten ab Montag, den 24. August.

Wenn Sie aus einem Land nach Finnland einreisen, für das Reisebeschränkungen bestehen, wird nach Ihrer Ankunft in Finnland eine freiwillige Quarantäne von 14 Tagen empfohlen.

Die finnische Regierung wird die Notwendigkeit und den Umfang der Einreisebeschränkungen in etwa zwei Wochen auf der Grundlage der epidemiologischen Situation neu bewerten.

Häufig gefragt: Ist die Einreise nach Finnland aus Berufsbedingten Gründen möglich?  

Nach den Einreisebeschränkungen der finnischen Grenzschutzbehörde der Kategorie 1 (hierzu gehört auch Deutschland) sind durch ein Arbeitsverhältnis oder einen Auftrag bedingte Dienstreisen nach Finnland möglich. Die Gründe und die Voraussetzungen für eine durch ein Arbeitsverhältnis bedingte Dienstreise nach Finnland werden in Verbindung mit der Grenzkontrolle geprüft. Dabei können Reisende bei der Einreisekontrolle gebeten werden, Dokumente vorzulegen, die die Erfüllung der Einreisevoraussetzungen belegen. Solche Unterlagen sind insbesondere Dokumente, aus denen ein Arbeitsverhältnis oder ein Auftrag hervorgeht. Für die Einreise von ausländischen Saisonarbeitskräften gelten dieselben Bestimmungen wie für Dienstreisen.

Nähere Auskünfte, genaue Anweisungen und weitere häufige Fragen in finnischer, schwedischer und englischer Sprache befinden sich auf der Webseite der finnischen Grenzschutzbehörde: Questions and Answers about the effects of Covid-19 on border traffic(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

Pressemitteilung 19.8.2020(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (auf Englisch)
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen auf raja.fi Finnish Border Guard (auf Englisch) (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)