Vorzeitige Stimmabgabe in Deutschland für die Europawahl 2019

Foto: Botschaft von Finnland

Am Sonntag, den 26. Mai 2019 findet in Finnland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Sollten Sie sich derzeit in Deutschland aufhalten, können Sie hier bereits vom 15. bis 17. Mai 13-19 Uhr und am 18. Mai 10 - 18 Uhr Ihre Stimme abgeben. Dafür werden Wahllokale in der Botschaft von Finnland in Berlin und in den honorarkonsularischen Vertretungen Finnlands in Hamburg und Frankfurt eingerichtet. Alternativ ist auch eine Briefwahl möglich.

Für die Europawahl sind in Finnland alle wahlberechtigt, die spätestens am Wahltag 18 Jahre vollendet haben und folgende Kriterien erfüllen:

  • a) finnische Staatsbürger, unabhängig vom Wohnort, oder
  • b) Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats, die in ihrem Heimatland wahlberechtigt sind, sich jedoch spätestens bis zum 80. Tag vor dem Wahltag beim Magistrat für die Eintragung in das finnische Wählerverzeichnis registriert haben und die
  • b1) am 51. Tag vor dem Wahltag in Finnland ihren Wohnsitz hatten oder
  • b2) bei einer in der EU oder in Finnland tätigen internationalen Organisation beschäftigt sind, sowie ihre in Finnland wohnenden Familienmitglieder

In einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnende wahlberechtigte finnische Staatsbürger können entscheiden, ob sie in ihrem Wohnsitzstaat oder in Finnland an der Europawahl teilnehmen. Die Stimmabgabe ist nur einmal zulässig. Wer sich innerhalb der vorgeschriebenen Frist in einem anderen EU-Mitgliedstaat für die Europawahl registriert hat, ist somit nicht für die finnische Europawahl wahlberechtigt. Die Wahlbehörden der EU-Mitgliedstaaten tauschen untereinander Informationen über diejenigen EU-Bürger aus, die sich in ihrem Wohnsitzstaat für die Europawahlen registriert haben.

Bei der Europawahl zählt Finnland als ein Wahlkreis. Das bedeutet, dass die Wahlkandidaten und -kandidatinnen landesweit nominiert sind und für jeden beliebigen Kandidaten gestimmt werden kann.

Ihre Fragen zu Wahlangelegenheiten könnten Sie hier stellen:

  • Servicenummer auf Finnisch: +358 800 9 4770
  • Servicenummer auf Schwedisch: +358 800 9 4771
  • WhatsApp-Service: + 358 50 438 8730

Sie können in jedem beliebigen von Finnland eingerichteten Wahllokal im Ausland oder in Finnland abstimmen.

In Deutschland werden für die finnische Europawahl 2019 folgende Wahllokale eingerichtet:

  1. Botschaft von Finnland in Berlin (Rauchstr. 1, 10787 Berlin, 3. Etage, Zugang durch den Haupteingang)

 

  1. Honorarkonsularische Vertretung in Hamburg (Öffnet neues Fenster)(Ditmar-Koel-Str. 6, 20459 Hamburg)

 

 

  1. Honorarkonsularische Vertretung in Frankfurt am Main (Öffnet neues Fenster)(c/o CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Str. 2-4, 60311 Frankfurt am Main)

 

 

Diese sind zu folgenden Zeiten geöffnet:

15.5. - 17.5.2019, 13 - 19 Uhr und 18.5.2019, 10 – 18 Uhr

Für die Stimmabgabe benötigen Sie als Identitätsnachweis unbedingt Ihren gültigen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.

Bringen Sie auch Ihre mit der Post erhaltene Benachrichtigungskarte mit, um den Abstimmungsprozess zu vereinfachen. Wenn Sie die Benachrichtigungskarte elektronisch über „suomi.fi“(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) erhalten haben, drucken Sie sie bitte aus. Die Benachrichtigungskarte ist jedoch nicht obligatorisch, Sie können auch ohne abstimmen.

Eine detaillierte Anleitung für die vorzeitige Stimmabgabe finden Sie auf der Website des finnischen Justizministeriums(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch).

Alternativ können Sie auch per Brief abstimmen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Stimme spätestens bis 24.5.2019 eingegangen sein muss. Fordern Sie Ihre Dokumente daher frühzeitig an und sorgen Sie dafür, dass Ihre Stimme rechtzeitig eintrifft.

Hier(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)erfahren Sie mehr über die Briefwahl und Bestellung der Wahlunterlagen (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch).

 

Denken Sie daran, Ihre Daten im Bevölkerungsregister zu aktualisieren:

Bitte beachten Sie, dass im Ausland lebende finnische Staatsbürger gesetzlich verpflichtet sind, ihre Personen- und Adressdaten im finnischen Bevölkerungsregister auf dem neuesten Stand zu halten. Benachrichtigungen über Änderungen (z. B. Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern, Wohnanschrift) können direkt an den westfinnischen Magistrat in Pietarsaari, an den Magistrat der Gemeinde, in der Sie zuletzt gemeldet waren, oder an die Botschaft von Finnland in Berlin gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Magistrats(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch).

Sie können Ihre im Bevölkerungsregister gespeicherten Daten entweder online überprüfen(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (dieser Service erfordert eine Identifizierung, z. B. mit Ihren finnischen Bankdaten oder mit Ihrem Personalausweis mit Code), oder indem Sie den Magistrat schriftlich um Überprüfung der Daten bitten oder persönlich dort vorstellig werden.

Willkommen zur Wahl!