Ab dem 1.1.2022 Preisänderungen für Personalausweise und Reisepässe
Das finnische Außenministerium hat eine Änderung der Verordnung über die Gebühren für seine Leistungen im Zeitraum 2020–2022 erlassen. Diese Änderung tritt am 1.1.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2022.
Durch die Verordnungsänderung erhöhen sich die Gebühren für Reisepässe und Personalausweise, die vom finnischen Außenministerium oder von einer finnischen Auslandsvertretung ausgestellt werden.
Von der Preiserhöhung ausgenommen sind Reisepässe für Kriegsveteranen.
Die Gebühr für einen Personalausweis steigt ab dem 1.1.2022 um sechs Euro
Die Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beruht auf der EU-Verordnung 2019/1157 und auf den ergänzenden Änderungen, die aufgrund dieser Verordnung im Personalausweisgesetz vorgenommen wurden.
Auf dem Chip der elektronischen Identitätskarte werden ein Lichtbild und Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Die durch die Verordnungsänderung entstehenden zusätzlichen Ausgaben werden der gebührenpflichtigen Tätigkeit des Außenministeriums zugewiesen und müssen laut dem Gesetz über staatliche Gebühren (valtion maksuperustelaki, 150/1992) vollständig durch Leistungserträge gedeckt werden.
Die Gebühr für einen Reisepass steigt ab dem 1.1.2022 um 35 Euro
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses wird um 35 € angehoben, ausgenommen von der Erhöhung sind Reisepässe für Kriegsveteranen. Die Gebühr für einen Reisepass beträgt seit dem Jahr 2014 unverändert 140 €, deckt aber mittlerweile nicht mehr die Herstellungskosten. Nach dem Gesetz muss die erhobene Gebühr den Gesamtkosten entsprechen, die dem Staat durch die Erbringung dieser Dienstleistung entstehen. Die Passgebühren werden also mit dem Ziel einer verbesserten Kostendeckung erhöht. Die zunächst vorgeschlagene Erhöhung wurde als Resultat eines Konsultationsprozesses reduziert, und die nun beschlossenen Gebühren liegen unter Berücksichtigung des Gesetzes über staatliche Gebühren (§6 Abs. 3) unter dem Herstellungspreis eines Reisepasses.
Die Änderung der Verordnung betrifft die Gebühren für Reisepässe und Personalausweise, die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und den diplomatischen Vertretungen ausgestellt werden.
Nicht erhöht werden die Gebühren für Pässe, die für Kriegsveteranen ausgestellt werden.
Weitere Informationen:
Leena Ritola, Leiterin des Referates für Pass- und Notardienstleistungen im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Tel. +358 295 351 524
Rechtsberaterin Minna-Kaisa Liukko, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Tel. +358 295 351 053
Die E-Mail-Adressen des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden wie folgt gebildet: [email protected]