Berliner Senat beschließt Bußgeldkatalog und verlängert Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Der Berliner Senat hat einen Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen.

Der Berliner Senat hat am 2.4.2020 die Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung wurde bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Diese Verordnung tritt am 03. April 2020 in Kraft. 

Der Senat hat zudem einen Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen.

Ziel ist es, den Ordnungsbehörden einen Orientierungsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Dabei sind die Bußgelder in Form von Rahmen angegeben. So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1.000 bis 10.000 Euro. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit 10 bis 100 Euro geahndet werden. Das Anbieten von touristischen Übernachtungsangeboten liegt zwischen 1000 und 10.000 Euro.