Vorzeitige Stimmabgabe für die finnische Regionalwahl 2022 in Deutschland

Die finnische Regionalwahl findet am Sonntag, den 23.1.2022 statt. Die vorzeitige Stimmabgabe beginnt in Finnland am 12.1.2022 und endet am 18.1.2022. Im Ausland kann man seine Stimme im Zeitraum vom 12.1.2022 bis zum 15.1.2022 vorab abgeben. Als Wahllokale fungieren Auslandsvertretungen Finnlands und deren Dienststellen. Wahllokale zur vorzeitigen Stimmabgabe gibt es außerhalb Finnlands insgesamt 97 in 71 Ländern. In Deutschland besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Stimmabgabe 12.–15.1.2022 in Berlin.

Für die Besatzung finnischer Schiffe, die sich während der vorzeitigen Stimmabgabe im Ausland auf­halten, besteht die Möglichkeit, auf dem Schiff zu wählen. Für die Organisation der Wahl in Auslands­­vertretungen und auf finnischen Schiffen ist das finnische Außenministerium zuständig. Die Gesamt­verantwortung für die Durchführung der Wahl trägt das Justizministerium. Auf der Internet­seite vaalit.fi gibt es eine Liste der Wahllokale zur vorzeitigen Stimmabgabe(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) mit Öffnungszeiten sowie allgemeine Informationen zur Regionalwahl(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.).

Bei den Regionalwahlen werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Regionalräte der Wohl­fahrtsregionen gewählt. Dabei bildet jede Wohlfahrtsregion (hyvinvointialue) einen Wahlkreis. Der Regionalrat ist zuständig für die Organisation der Sozial- und Gesundheitsdienste und des Rettungs­dienstes in der jeweiligen Wohlfahrtsregion. In Finnland werden 21 Gesundheits- und Sozial­regionen geschaffen. Die Stadt Helsinki und die Provinz Åland gehören keiner Wohlfahrtsregion an, sondern organisieren ihre Gesundheits- und Sozialdienste und ihren Rettungsdienst nach wie vor selbst. So findet in Helsinki und in Åland auch keine Regionalwahl statt.

Wie bei den Kommunalwahlen hängt das Wahlrecht auch bei den Regionalwahlen vom Wohnort der jeweiligen Person ab. Wahlberechtigt sind somit Personen, die ihren Wohnsitz in einer zu einer Wohl­fahrts­region gehörenden Kommune haben. Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, dürfen bei den Regionalwahlen nicht abstimmen. Weitere Informationen zum Wahlrecht finden Sie hier(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.).

Stimmabgabe per Briefwahl

Wahlberechtigte, die sich während der vorzeitigen Stimmabgabe und an dem eigentlichen Wahltag im Ausland aufhalten, können auch per Briefwahl wählen.

Für die Organisation der Briefwahl ist das finnische Justizministerium zuständig. Es ist empfehlens­wert, die Briefwahlunterlagen auch in dem Fall zu beantragen, dass der/die Wahlberechtigte vorhat, seine/ihre Stimme während der vorzeitigen Stimmabgabe persönlich in einem Wahllokal im Ausland abzugeben, denn es ist möglich, dass die vorzeitige Stimmabgabe coronabedingt nicht planmäßig durch­­ge­führt werden kann.

Wenn der Versand von Briefen per Post in ein bestimmtes Land coronabedingt nicht möglich ist, kön­nen die Briefwahlmaterialien auf Kosten des Justizministeriums über einen kommerziellen Kurier­dienst verschickt werden. Das Bestellformular für die Materialien sowie weitere Informationen zur Briefwahl und zu den Fristen finden Sie unter vaalit.fi/kirjeäänestys(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.).

Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie

Bedingt durch die Corona-Pandemie kann es in verschiedenen Ländern auch kurzfristig zu Ein­schrän­kun­gen oder Lockdowns kommen. Aus diesem Grund kann nicht gewähr­leistet werden, dass die vor­zeitige Stimmabgabe in allen angemeldeten Wahllokalen planmäßig durchgeführt werden kann.

Vorzeitige Stimmabgabe in Berlin:

Wahllokal: Botschaft von Finnland

Rauchstraße 1, 10787 Berlin

Tel: +49 30 50 50 30