Regional- und Kommunalwahl in Finnland 2025

Die Regional- und Kommunalwahl findet am Sonntag, den 13. April 2025, in Finnland statt. Die Stimmabgabe im Voraus im Ausland findet vom 2. – 5. April 2025 statt. Die Stimmabgabe im Voraus findet für beide Wahlen gleichzeitig statt.

Regional- und Kommunalwahl in Finnland 2025

Die Stimmabgabe in Deutschland:

Wahllokal                Botschaft von Finnland, Berlin

                                  Gemeinschaftshaus Felleshus der Nordischen Botschaften

                                  Rauchstr. 1,  10787 Berlin

Öffnungszeiten        2. – 5. April 2025 täglich von 13 bis 18 Uhr

 

Folgende Personen sind bei der Regional- und Kommunalwahl wahlberechtigt:

Regionalwahl:

  • Personen, die Staatsbürger Finnlands, eines anderen EU-Mitgliedslandes, Islands oder Norwegens sind, in Finnland wohnen und spätestens am 13.04.2025 ihr 18. Lebensjahr vollendet haben sowie andere ausländische Staatsangehörige, die mindestens seit zwei Jahren ununterbrochen in Finnland wohnen und ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wichtiger Hinweis: Wer den Wohnsitz in Helsinki hat, hat kein Wahlrecht in der Regionalwahl, da die Stadt Helsinki keiner Wohlfahrtsregion angehört, sondern ihre Gesundheits- und Sozialdienste sowie ihren Rettungsdienst selbst organisiert.

Kommunalwahl:

  • Personen, die Staatsbürger Finnlands, eines anderen EU-Mitgliedslandes, Islands oder Norwegens sind, in Finnland wohnen und spätestens am 13.04.2025 ihr 18. Lebensjahr vollendet haben sowie andere ausländische Staatsangehörige, die mindestens seit zwei Jahren ununterbrochen in Finnland wohnen und ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bitte Folgendes beachten:

  • Einen von der Polizei oder einer anderen Behörde ausgestellten Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einen entsprechenden mit Foto versehenen Ausweis bitte mitbringen.
  • Auch die Wahlbenachrichtigung und beigefügte Formulare - falls vorhanden - mitbringen, da dies das Wahlverfahren beschleunigt, obwohl die Stimmabgabe auch ohne die Benachrichtigung möglich ist.
  • Wer die eigene Wahlberechtigung prüfen möchte, kann dies unentgeltlich bei der finnischen DVV ( Digi- ja väestötietovirasto (Digital and Population DATA Services Agency(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)) ab dem 3. März 2025 während der dienstlichen Öffnungszeiten tun.
  • Wer im Voraus die Nummer der Kandidaten und Kandidatinnen wissen möchte, findet diese auf der Webseite des finnischen Justizministeriums(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.).
  • Wer den Stimmzettel nicht selbst ausfüllen kann, darf eine Hilfsperson oder einen Wahlhelfer als Hilfe hinzuziehen.

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