Änderung der Gebühren für die Behördendienste

Beispielsweise der Preis eines von einer Vertretung ausgestellten Reisepasses wird von 175 Euro auf 235 Euro erhöht, und die Preise der Notardienste erhöhen sich jeweils um 10–20 Euro. Dagegen sinkt der Preis eines von einer Vertretung aus­ge­stellten Personalausweises von 96 Euro auf 60 Euro. 

Nach der Preisänderung entsprechen die Preise für die vom auswärtigen Dienst angebotenen Berhördendienste besser dem Selbstkostenpreis. Die Anpassung der Ge­bühren erfolgt auf der Grundlage des Selbstkostenpreisprinzips nach dem Gesetz über an den Staat zu entrichtende Gebühren sowie des Anstiegs des allgemeinen Kosten­niveaus.  

Die Verordnung des Außenministeriums über Gebühren für Leistungen des aus­­wärtigen Dienstes im Jahre 2023 wird am 31.8.2023 dem Finanzausschuss der Regierung vorgelegt.

Die Preisänderungen aller Behördendienste sind der Tabelle(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (auf Finnisch) im Anhang zu entnehmen.