Die Einreisebeschränkungen nach Finnland aus EU- und Schengen-Ländern werden ab dem 21. Juni 2021 gelockert

Die Einreise nach Finnland aus EU- und Schengen-Ländern ist ab dem 21. Juni für alle diejenigen erlaubt, die eine anerkannte, vollständige COVID-19-Impfserie erhalten haben und für diejenigen, die sich vor weniger als sechs Monaten vor der Einreise von einer COVID-19-Erkrankung erholt haben. Die Einreise wird auch für diejenigen erlaubt, die aufgrund ihrer Arbeit aus EU- und Schengen-Ländern einreisen. Die Änderungen werden am 21. Juni in Kraft treten.

Die Entscheidung vom 3. Juni wird dahingehend geändert, dass ab dem 21. Juni die Einreise nach Finnland zu Arbeitszwecken mit allen Verkehrsmitteln aus EU- oder Schengen-Ländern erlaubt ist. 

Darüber hinaus wird die Einreise nach Finnland aus EU- oder Schengen-Ländern erlaubt, wenn die betreffende Person eine Bescheinigung über eine anerkannte, vollständige Covid-19-Impfserie vorlegt, die vor der Einreise nach Finnland ausgestellt wurde, oder an Covid-19 erkrankt ist, wobei dies weniger als sechs Monate zurückliegen muss.  Das bedeutet, dass Sie unter diesen Bedingungen auch für Freizeitreisen nach Finnland einreisen können.

Das bedeutet: 1) Sie haben eine vollständige Impfserie erhalten (eine oder zwei Dosen, je nach Impfstoff) und es sind mindestens zwei Wochen seit der letzten Impfung vergangen; 2) Sie hatten eine COVID-19 Erkrankung und haben mindestens eine Dosis des Impfstoffs erhalten und es ist mindestens eine Woche seit der letzten Dosis des Impfstoffs vergangen; oder 3) Sie hatten eine COVID-19 Erkrankung vor weniger als 6 Monaten.

Auf der Grundlage der epidemiologischen Bewertung werden die Kontrollen an den Binnengrenzen für den Verkehr zwischen Finnland und Polen sowie Finnland und Ungarn aufgehoben. Finnland beschränkt nun die Einreise für den Verkehr zwischen Finnland und den Niederlanden, Belgien, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Schweden, der Slowakei, Slowenien, der Schweiz, Dänemark, der Tschechischen Republik und Estland, mit Ausnahme des Sportbootverkehrs.

 

Weitere Informationen und Details sind aus der Pressemitteilung der finnischen Regierung und Grenzschutzbehörde ersichtlich. Zudem bietet die finnische Grenzschutzbehörde eine Hotline für Fragen zu den Einreisebestimmungen auf finnisch, schwedisch und englisch an: Telefon Mo-Fr  08.00-16.00 EET +358 295 420 100 , e-mail:  [email protected] .
 

Weitere Informationen auf der Website der Finnischen Regierung, Grenz- und Gesundheitsbehörde: