Die Einreisebeschränkungen bleiben bis zum 31. Januar weitgehend unverändert

Die Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen werden fortgesetzt und die Einreisebeschränkungen bleiben bis zum 31. Januar weitgehend unverändert. Es werden jedoch einige Ausnahmen für Personen gemacht, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können. Die Regierung hat diese Änderungen an ihrer Sitzung am 13. Januar beschlossen und sie werden am 17. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen wurden für den Verkehr zwischen Finnland und allen Schengen-Ländern ab dem 28. Dezember wieder eingeführt. Darüber hinaus wurden die Einreisebeschränkungen und Gesundheitssicherheitsmassnahmen verschärft, so dass - von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen - alle aus dem Ausland nach Finnland einreisenden Passagiere einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einen Nachweis über die Genesung von COVID-19 innerhalb der letzten sechs Monate sowie eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test vorlegen müssen, der weniger als 48 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Diese Anforderung gilt für Personen, die im Jahr 2006 oder früher geboren wurden.

Ausnahmen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können


Der Ende Dezember verabschiedete Beschluss über die Kontrolle der Binnengrenzen wird dahingehend geändert, dass Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können, nach Finnland einreisen dürfen, wenn sie ein entsprechendes ärztliches Attest sowie eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test vorweisen können, der weniger als 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.

Der Beschluss über den Aussengrenzverkehr wird auch dahingehend geändert, dass Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können, die Einreise nach Finnland gestattet wird, wenn sie im Besitz der oben genannten Bescheinigungen sind. Für Drittländer werden die Einreisebeschränkungen entsprechend der früheren Entscheidung beibehalten.

Der Aussengrenzverkehr bezieht sich auf den Verkehr zwischen Finnland und Nicht-Schengen-Drittländern.

Ausnahmen für Einwohner von Grenzgemeinden und Personen, die nach Åland einreisen


Abweichend von den oben genannten Bestimmungen dürfen Einwohner von Grenzgemeinden an der finnischen Landgrenze zu Schweden und Norwegen sowie Personen, die zwischen der schwedischen Gemeinde Norrtälje und der Provinz Åland reisen, nach Finnland einreisen, wenn sie einen Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem zugelassenen COVID-19-Impfstoff, einen Nachweis über die Genesung von COVID-19 weniger als sechs Monate vor der Einreise oder eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test, der nicht länger als sieben Tage vor der Einreise durchgeführt wurde, vorlegen können.

Finnische Staatsbürger müssen kein negatives Testergebnis vorweisen


Ein negatives COVID-19-Testergebnis wird nicht von finnischen Staatsbürgern, Ausländern mit ständigem Wohnsitz in Finnland oder Personen verlangt, die einen wichtigen Grund für die Einreise haben, wie z. B. zwingende familiäre Angelegenheiten oder einen anderen zwingenden persönlichen Grund. Alle Reisenden müssen jedoch die im Gesetz über übertragbare Krankheiten vorgesehenen Bescheinigungen vorlegen und die Entscheidungen der regionalen staatlichen Verwaltungsbehörden über obligatorische Gesundheitsuntersuchungen befolgen.

Finnische Reisende sollten beachten, dass sie zwar ohne Test nach Finnland einreisen dürfen, andere Länder und Fluggesellschaften jedoch eigene Testanforderungen haben können.

Information:
Der finnische Grenzschutz berät per Telefon und E-Mail über den grenzüberschreitenden Verkehr. Der Dienst ist werktags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr finnischer Zeit unter der Nummer +358 295 420 100 in Finnisch, Schwedisch und Englisch erreichbar. Fragen können auch per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.

Wenn Sie Fragen zu zugelassenen Impfstoffen oder zu Quarantäne- und Testanforderungen haben, wenden Sie sich bitte an die COVID-19-Helpline der Regierung unter der Nummer +358 295 535 535 oder besuchen Sie die Website des Finnischen Instituts für Gesundheit(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.).

 

Informationen zu den Einreisebeschränkungen