Lebensbescheinigung

Die Bescheinigung darüber, dass die betreffende Person lebt, kann nach diesbezüglicher Klärung beispielsweise zum Nachweis eines Rentenanspruchs oder zwecks Errichtung eines Nachlassinventars in Finnland ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist, dass die betreffende Person persönlich in der Auslandsvertretung erscheint.

Servicegebühren