Beglaubigung von Urkunden im Ausland
Um in Finnland zu verwendet werden zu können, müssen von ausländischen Behörden ausgestellte Urkunden und Bescheinigungen im Ursprungsland beglaubigt werden.
Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens: Apostille
Urkunden aus Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 werden mittels der sogenannten Apostille beglaubigt. Informationen zur Apostille und zu den ausstellenden Behörden finden Sie hier: http://www.hcch.net/(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).
Urkunden aus anderen Ländern: Legalisation
Stammt die Urkunde aus einem Land, das nicht zu den Mitgliedern des Haager Übereinkommens zählt, muss sie in der folgenden Weise legalisiert werden:
- Das Außenministerium des Ursprungslandes beglaubigt die Ausstellung der Urkunde durch die korrekte Behörde.
- Die finnische Auslandsvertretung im Ursprungsland beglaubigt die Echtheit der Urkunde durch Anfügung einer Bescheinigung über das Legalisationsrecht der betreffenden Stelle des Außenministeriums.