Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises in Österreich

  1. Der Antrag muss persönlich abgegeben werden. Passangelegenheiten nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarung über die E-Mail-Adresse [email protected] 
  2. Achten Sie darauf, dass Ihre im finnischen Bevölkerungsdatensystem gespeicherten Angaben auf dem neuesten Stand sind. Finnische Staatsangehörige haben Anspruch auf eine gebührenfreie Dateneinsicht pro Jahr. Sie können Ihre Daten bei Ihrer finnischen Registerbehörde überprüfen und ggf. korrigieren.
  3. Die Gebühr für einen neuen Reisepass oder Personalausweis muss im Voraus auf das Konto der Botschaft überwiesen werden. Siehe auch Reisepassgebühren und Passtypen
  4. Reisepässe und Personalausweise sind maximal 5 Jahre lang gültig.
  5. Die Zustellung eines beantragten Reisepasses beträgt ca. zwei Wochen. Die beschleunigte Bearbeitung nimmt ca. 4 Tage in Anspruch. Lesen Sie mehr zum Thema  Passtypen und Bearbeitungsgebühren im Ausland. Die Eilzustellung von Personalausweisen ist nicht möglich.

Personalausweis

Die Auslandsvertretungen können nur gewöhnliche Personalausweise ausstellen. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten können Ausweise auch an Minderjährige ausgestellt werden.

Dagegen sind die Auslandsvertretungen nicht berechtigt, Personalausweise ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Minderjährige auszustellen, ebenso wenig Ausweise für Personen ohne finnische Staatsbürgerschaft oder vorläufige Personalausweise.