Reisepass oder Personalausweis für Minderjährige

Die Eintragung von Kindern im Reisepass ihrer Eltern ist nicht zulässig. Kinder jeden Alters müssen bei der Beantragung ihres Reisepasses oder Personalausweises persönlich zugegen sein.

Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Minderjährige benötigen für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises in der Regel die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten.

Die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten des Kindes ist erforderlich. Falls die Einwilligungserklärung in schriftlicher Form vorgelegt wird, müssen folgende Einzelheiten aus ihr hervorgehen:

  • Vollständiger Name und Geburtsdatum des Kindes, auf das sich die Einwilligung bezieht
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Kontaktinformationen und Unterschrift der einwilligenden Person
  • Die Einwilligung muss in einer Sprache verfasst werden, die in der Passbehörde verstanden wird (z.B. finnisch, schwedisch, englisch).
  • Eventuelle Einschränkungen der Gültigkeitsdauer oder des geografischen Geltungsbereichs sind in der Einwilligung anzugeben.

Antragsteller unter 15 Jahren müssen von mindestens einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden. Minderjährige ab 15 Jahren können auch ohne ihre Erziehungsberechtigten einen Passantrag stellen, falls sie eine schriftliche Bestätigung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigen mitbringen, und sowohl ihre Identität als auch die Echtheit der Bestätigung sicher festgestellt werden kann.